Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?

Ihr Schornsteinfeger

Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?

Niemand ist vollkommen - auch der beste Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so wichtigen Bauteilen wie Feuerstätten, Schornsteinen und Abgasleitungen sollte alles richtig und sicher eingebaut werden. Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau kann Ärger oder Schäden an dem Gebäude verursachen, aber auch der erhöhte Zeitdruck auf der Baustelle führt dazu das Montage-Fehler gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit Schaden nehmen. Spätere Nachbesserungen verursachen zudem meist zusätzlichen Ärger und Kosten.

Laut den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2006 wurden an neu gebauten Feuerungsanlagen bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen etwa 194.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen wurden fast 321.000 Mängel festgestellt. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine Schornsteinsanierung, eine Bescheinigung vom Schornsteinfegermeister notwendig ist. Zudem fordern fast alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Begutachtung durch den Schornsteinfegermeister. Auch achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mängelfreie Bescheinigung des Schornsteinfegermeisters.

Ihr Schornsteinfegermeister prüft zu Ihrer Sicherheit

Er begutachtet und bewertet:

Abnahme

Bitte bewahren Sie die genannte Bescheinigung sorgfältig auf, sowie auch die notwendigen Bescheinigungen und andere zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage-, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall für Sie von Wichtigkeit sein. Die Rechnung für die beschriebene Beurteilung und Bescheinigung wird gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erstellt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die KÜO von zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzervereinigung, dem Mieterschutzbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.

Im Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten enthalten, die für die Durchführung einer Begutachtung und deren Bescheinigung notwendig sind. Dazu gehören z.B.: