Abnahme durch den Schornsteinfeger, warum eigentlich?
Sie haben einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung wurde durch eine Neue ausgetauscht und nun möchte der Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?
Niemand ist vollkommen - auch der beste Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so wichtigen Bauteilen wie Feuerstätten, Schornsteinen und Abgasleitungen sollte alles richtig und sicher eingebaut werden. Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau kann Ärger oder Schäden an dem Gebäude verursachen, aber auch der erhöhte Zeitdruck auf der Baustelle führt dazu das Montage-Fehler gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit Schaden nehmen. Spätere Nachbesserungen verursachen zudem meist zusätzlichen Ärger und Kosten.
Laut den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2006 wurden an neu gebauten Feuerungsanlagen bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen etwa 194.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen wurden fast 321.000 Mängel festgestellt. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine Schornsteinsanierung, eine Bescheinigung vom Schornsteinfegermeister notwendig ist. Zudem fordern fast alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Begutachtung durch den Schornsteinfegermeister. Auch achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mängelfreie Bescheinigung des Schornsteinfegermeisters.
Ihr Schornsteinfegermeister prüft zu Ihrer Sicherheit
Er begutachtet und bewertet:
- ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist,
- ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
- ob die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen können,
- ob der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
- ob am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen kann.
Bitte bewahren Sie die genannte Bescheinigung sorgfältig auf, sowie auch die notwendigen Bescheinigungen und andere zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage-, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall für Sie von Wichtigkeit sein. Die Rechnung für die beschriebene Beurteilung und Bescheinigung wird gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erstellt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die KÜO von zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzervereinigung, dem Mieterschutzbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.
Im Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten enthalten, die für die Durchführung einer Begutachtung und deren Bescheinigung notwendig sind. Dazu gehören z.B.:
- Anmeldezeiten und Anfahrten,
- die Aufwendungen und Zeiten für die direkte Begutachtung vor Ort,
- notwendige Funktionsberechnungen nach EN 13.384 bzw. DIN 4705,
- Bearbeitung der notwendigen Unterlagen und Gesetzestexte,
- bearbeiten und erstellen der Bescheinigung,
- Datenaufnahme und -verwaltung,
- Statistiken,
- Rechnungsstellung und -verwaltung,
- Portokosten,
- sowie gegebenenfalls die notwendige Mängelbearbeitung.